Häufige Fragen

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Häufige Fragen

 

      ALLGEMEIN

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

Den Antrag machen wir zusammen mit Dir bei uns in der Fahrschule. Was du dazu brauchst:

  • Antrag von uns oder hier als Dowload
  • Zusatzantrag für BF17 (falls erwünscht)
  • Kopie Deines Personalausweises
  • 1. Hilfekurs (min. 9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtest oder augenärztliches Gutachten
  • Biometrisches Passbild
  • Bei BF17: Ausweiskopie und Führerschein der Begleitperson
Wann kann ich mit dem Führerschein beginnen?

Du kannst sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters mit dem Führerschein beginnen.

Muss ich jeden Grundunterricht einmal besucht haben?

Nein, es müssen 12 Grundunterrichte besucht werden, ob manche davon doppelt besucht werden und andere dafür nicht, ist irrelevant.

Wie oft muss ich den theoretischen Unterricht besuchen?

Für Ersterwerber sind 12 Grundunterrichte sowie der Besuch aller klassenspezifischen Themen, die für die jeweilige Klasse benötigt werden, notwendig. Bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis werden in der Regel 6 Unterrichtseinheiten, sowie die jeweiligen klassenspezifischen Unterrichte benötigt.

     KLASSE B/BF17

Wie viele Fahrstunden brauche ich?

In jedem Fall musst du zwölf Sonderfahrten absolvieren (Nachtfahrt, Überlandfahrt, Autobahnfahrt). Wie viele Übungsstunden du darüber hinaus benötigst, hängt von deinen individuellen Fähigkeiten ab.

Wie teuer ist der Führerschein?

Die Kosten hängen von deinem individuellen Fähigkeiten ab und können nicht vorhergesagt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Begleitpersonen erfüllen?

Die Begleitperson muss über 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den PKW-Führerschein besitzen, und darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Wie viele Begleitpersonen kann ich eintragen lassen?

Es gibt keine Begrenzung.

Ab wann darf ich Fahrstunden absolvieren?

Um mit den Fahrstunden beginnen zu können, musst du bereits einen gewissen Fortschritt in der Theorie erreicht haben, da du in den Fahrstunden das theoretische Wissen in die Praxis umsetzen sollst. Zusätzlich sollte auch deine Antragstellung schon erfolgt sein.

Muss ich die Prüfung auf deutsch absolvieren?

Die Theorieprüfung muss nicht auf deutsch absolviert werden. Weitere Sprachen: (Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Spanisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Arabisch). In der praktischen Prüfung allerdings wird deutsch gesprochen.

Wann kann ich mich zur theoretischen Prüfung anmelden?

Die Führerscheinstellen (Stadt Amberg und Landratsamt Amberg-Sulzbach) leitet den bearbeiteten Antrag direkt zum TÜV Amberg. Bitte melde dich bei uns, sobald die Unterlagen beim TÜV sind. Dann können wir einen Termin vereinbaren.

     KLASSE BE/B96

Klasse BE oder B96 (Anhänger)

Wir bilden bei uns beide Klassen aus. Wir empfehlen aber, den Führerschein der Klasse „BE“ zu absolvieren. Dieser bedarf zwar einer praktischen Prüfung sowie etwas höheren Kosten, aber hier ist man „auf der sicheren Seite“. 

     KLASSE AM/A1

Benötige ich zur praktischen Prüfung eigene Kleidung?

Es wäre von Vorteil sich eigene Kleidung zu besorgen, dazu gehören auch Schuhe. Da nach der Ausbildung entsprechende Kleidung benötigt wird.

     KLASSE A2/A ( Inkl. Aufstieg)

Verfügt die Fahrschule über ein eigenes Fahrzeug der Klasse C & CE?

Ja, deshalb bieten wir ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis.

     Prüfbescheinigung MOFA

Habe ich Vorteile bei späteren Führerscheine (verkürzte Ausbildung) durch den Besitz der Mofa-Prüfbescheinigung?

Nicht direkt. Du profitierst mit der gewissen Erfahrung im Straßenverkehr durch die Mofa-Prüfbescheinigung.

Benötige ich spezielle Kleidung?

Grundsätzlich nicht, eine lange Hose, eine Jacke und entsprechende Handschuhe reichen aus.

Was umfasst die Ausbildung?

Es gibt keine praktische Prüfung, lediglich eine Theorieprüfung. Die Theorie umfasst sechs Einheiten und die Praxis (Grundausbildung).

 

Klasse L/T

Kann ich mit meinem eigenen Traktor die praktische Prüfung absolvieren?

Sollte der Traktor bzw. der Anhänger alle prüfungs- und ausbildungsrelevanten Kriterien erfüllen, ist dies möglich, wobei hierzu noch versicherungsrechtliche Fragen geklärt werden müssen. Hier müssen Rücksprachen mit dem Fahrlehrer gehalten werden.